Endlich geht es wieder los. Die Öffnung von Sportstätten (Vereinsaktivität im Freien) , darunter fallen auch RC-Strecken (Crawler-/Truckparks u.ä.) ist in manchen Teilen von Deutschland unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregel erlaubt. Dies kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da die jedes Bundesland die Regelungen selbst treffen kann. In Sachsen gab es dazu eine Stellungnahme vom Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.
Ab 4.05.2020 wird daher die Außenstrecke (Offroad 1/8) vom MZM / RCCR-Munzig geöffnet, genauso wird es beim AMC-Mühlau losgehen und der MRC Leipzig e.V. bereitet sich ebenfalls vor.
Niedersachsen gestattet dies ab 6.05.2020.
Denkt daran, die Abstandsregel einzuhalten und euch an die Regelungen des Vereins zu halten. In Munzig bedeutet dies, u. a. maximal 5 Fahrer/-innen auf dem Fahrerstand bzw. in der Boxengasse, um den Abstand einzuhalten.
Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, fragt bei eurem Verein nach und verfolgt die Regelungen der Landesregierung.
Bleibt gesund. Viel Spaß beim fahren.
Hier die Meldung (Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236503) :
Wöller: »Wichtiges Signal für den Breiten- und Leistungssport sowie für das Vereinsleben im Freistaat Sachsen«
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller begrüßt die Regelung, wonach Sportvereine Außensportanlagen ab Montag unter Auflagen wieder nutzen können. Die Mitglieder der Staatsregierung haben sich in ihrer heutigen Kabinettssitzung darauf verständigt.
»Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Unsere Sportlerinnen und Sportler sehnen sich danach, ihr Training zum Teil wieder aufnehmen zu können. Deshalb freue ich mich über die neue Regelung, die ein wichtiges Signal für den Breitensport und das Vereinsleben im Freistaat Sachsen ist. Ich appelliere aber an alle Sportler und Trainer, nicht nur die Regeln im Spiel, sondern auch jene in der Pandemiebekämpfung einzuhalten«, so Wöller.
So sei neben der Abstandswahrung beispielweise wichtig, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Händehygiene eingehalten wird. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden.
Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.
Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236503