In Zusammenarbeit mit den Behörden konnte der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) mehrere Bedingungen und Auflagen für den Modellflugbetrieb in Europas führender Interessensvertretung für Modellflugsportler nochmals vereinfachen. Von den Erleichterungen profitieren über 100.000 Mitglieder im DMFV und alle, die im Rahmen von dessen Verbandsbetriebsregeln Modellflug betreiben.
Folgende Änderungen wurden vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt:
- Im Rahmen der Ausbildung eines Modellpiloten kann auf ausgewiesenen Modellfluggeländen auf den Kenntnisnachweis des Schülers verzichtet werden, sofern dieser unter direkter Aufsicht eines Ausbilders fliegt, der über einen gültigen Kenntnisnachweis verfügt.
- Für Gastpiloten oder Betreiber von Flugmodellen, für die die Absolvierung des Kenntnisnachweises in deutscher Sprache nicht möglich ist, stellt der DMFV das Schulungstool gleichlautend als „Proof of Knowledge“ in englischer und als „attestation de compétences“ in französischer Sprache zur Verfügung.
- Der Modellflugbetrieb unter Verwendung eines visuellen Ausgabegerätes (FPV-Betrieb) ist mit einem Luftraumbeobachter (Spotter) nun auch in einer Höhe von über 120 Metern möglich, wobei der Betrieb von Multikoptern außerhalb von Modellfluggeländen jenseits dieser Höhe weiterhin untersagt bleibt.
- Der DMFV-Kenntnisnachweis hat als digitale Ausweiskarte über die Wallet-Applikationen von Android und IOS sowie über die verbandseigene App flyDMFV uneingeschränkt Gültigkeit.
- Die Ausweichregeln bei Annäherungen anderer Luftfahrzeuge stellen nun differenziert dar, dass personentragenden Luftfahrzeugen grundsätzlich nach unten auszuweichen ist. Unbemannten Luftfahrzeugen ist auszuweichen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
- Die vereinfachten Gastflugregeln auch außerhalb von Modellfluggeländen wurden auf die Mitglieder von Verbänden der EASA-Staaten erweitert. Somit profitieren nun auch Einwohner der Nicht-EU-Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz von den liberalen Regeln des DMFV.
- Die Ausweisung von Modellfluggeländen durch den DMFV ist für DMFV-Mitgliedsvereine obligatorisch. Sie stellt den Bestandsschutz der Aufstiegserlaubnisse sicher und ermöglicht Vereinen ohne Aufstiegserlaubnis den Betrieb nach vereinfachtem Regelwerk.
Die meisten dieser Punkte wurden schon im Laufe des vergangenen Jahres vom DMFV entwickelt und sind bereits heute gelebte Praxis. Durch den Änderungsbescheid des LBA bekommen sie nun Rechtskraft. Damit künftig auch unterjährig geringfügige Anpassungen des Regelwerkes möglich sind, hat der DMFV nun eine Klausel mit dem LBA vereinbart, die diese Anpassungen auch ohne amtlichen Bescheid in gegenseitigem Einvernehmen zulässt.
Quelle: http://www.dmfv.aero